Schwerpunkt

Kinder in akuter Gefahr

Wenn das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen in der eigenen Familie erheblich gefährdet ist, kann das Jugendamt eine Inobhutnahme vollziehen. Gunnar Czimczik, Fachbereichsleitung Jugend und Familie (Jugendamt) der Landeshauptstadt Hannover, beantwortet, wie und warum es zu einer vorübergehenden Unterbringung außerhalb der Familie kommen kann.

Ausgabe 23-3

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Kinder in Obhut

Politik und Praxis

Kinder- und Jugendpolitik

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