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Impressum

Ausgabe 25-4
Herausgeber: Der Kinderschutzbund, Bundesverband e.V. Kalckreuthstraße 4, 10777 Berlin Telefon (030) 214 809-0 E-Mail: redaktion@kinderschutzbund.de www.kinderschutzbund.de Beauftragter des Herausgebers für Kinderschutz. Das Magazin: Joachim Türk Verantwortlich: Daniel Grein, Geschäftsführer Der Kinderschutzbund, Bundesverband e.V. Redaktionsleitung: Johanna Kern Gestaltung und Produktion: Anita Kolbe (mail@anitakolbe.de / www.anitakolbe.de) Titelfoto: zsv3207/iStock Druck: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Geldern…
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Kinderschutz vor Ort

Ausgabe 25-4
Der Kinderschutzbund Orts- und Kreisverband Mainz hat im Oktober ein Kinderrechte-Wimmelbuch auf den Markt gebracht. „Meine starken Rechte: Das Kinderrechte-Wimmelbuch“ zeigt auf unterhaltsame und anschauliche Weise, was es bedeutet, Kinderrechte im Alltag zu leben. Die bunten und detailreichen Illustrationen von Mele Brink zeigen Kinder, die spielen, lernen, einander helfen und ihre Meinung sagen – so, wie…
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Kinderschutz vor Ort

Ausgabe 25-4
In Thüringen ist der Weltkindertag am 20. September als einzigem Bundesland ein gesetzlicher Feiertag. Anlass zum Feiern gab es in diesem Jahr gleich mehrfach: Der Landesverband Thüringen beging sein 25-jähriges Jubiläum, der Ortsverband Erfurt sein 20-jähriges. Auf dem Platz der Kinderrechte (Hirschgarten) in Erfurt gab es ein buntes Familienfest mit einem vielfältigen Programm für Kinder…
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Kinderschutz vor Ort

Ausgabe 25-4
„Pause!“ rufen die Kinder im Kinderhaus Flensburg bei ihrer Reise durch die eigenen Rechte – und lassen sich dann lachend auf den Boden fallen. Beim Kinderrechte-Memo wird diskutiert und erklärt, das Kartenpaar „Schutz der Privatsphäre“ liegt offen. Anlässlich des Weltkindertages überreichte Landesvorsitzende Sophia Schiebe die neue Materialsammlung „Zeit für Kinderrechte – Kita“, die ab sofort…
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Kinder- und Jugendpolitik

Ausgabe 25-4
Bei der Änderung des Abstamm­ungsrechtes darf die Perspektive der Kinder nicht vergessen werden
Im Frühjahr 2024 hat das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Entscheidung zum Abstammungsrecht getroffen. Dabei geht es darum, wer rechtlich als Vater eines Kindes gilt. Bisher war es so: Wenn ein anderer Mann die Vaterschaft zuerst anerkannt hatte – zum Beispiel der neue Partner der Mutter – konnte der leibliche Vater diese Entscheidung nicht mehr anfechten. Das soll…
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