
Die Zukunft ist digital
Kinder und Jugendliche haben Rechte. Und diese Rechte gelten auch in der digitalen Welt.
Wer in den frühen 1990ern Eltern wurde, hat gleich zwei Geburtsstunden miterlebt: die der eigenen Kinder und die des Internets. Vor rund 30 Jahren entstand das World Wide Web, also das kommerzielle Internet. Fast gleichzeitig erreichte Deutschland 1992 mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention einen Meilenstein für die Kinderrechte. Grundlegend ist der Gedanke, dass Kinder gefördert, geschützt und beteiligt werden. Das gilt auch für die digitalen Kinderrechte.
Für die Generation der digital Natives und vor allem die ihrer Kinder ist selbstverständlich, dass die Grenzen zwischen analoger und digitaler Welt verschwimmen. Digitale Medien sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie schaffen Räume für Kommunikation, Meinungs- und Informationsaustausch, unterstützen im Alltag und beim Lernen, und bieten zahlreiche Möglichkeiten für Unterhaltung oder kreative Entfaltung. Doch neben all ihren Vorteilen stellen digitale Medien Kinder und ihre Erziehungsberechtigten auch vor große Herausforderungen.
Der Kinderschutzbund engagiert sich dafür, dass Kinderrechte auch im digitalen Raum eingehalten werden. Zum einen vertritt er, dass allen Kindern der Zugang zur digitalen Welt ermöglicht wird, zum anderen setzt er sich dafür ein, dass Kinder vor Gefahren im Netz effektiv geschützt werden.
Zur bestmöglichen Entwicklung von Kindern gehört, dass sie Zugang zu digitaler Bildung haben und mit den digitalen Medien umgehen lernen. Ein demokratisches Grundprinzip ist die freie Meinung und Information, was ebenfalls für Kinder gilt. Kinder und Jugendliche können digitale Medien nutzen, um gesellschaftspolitisch aktiv zu werden oder sich in Gruppen auszutauschen. Dabei sind altersgerechte, transparente und befähigende Angebote mit Schutz vor Manipulation und Falschmeldungen elementar. Kinder können diskriminiert werden, in dem sie von der Nutzung digitaler Technologien und Dienste ausgeschlossen werden. Merkmale wie Armut, Geschlecht, Sexualität, Behinderung oder Herkunft verschärfen auch im digitalen Raum Ungleichheitsverhältnisse, weshalb es entschiedene Maßnahmen dagegen braucht.
Der digitale Raum muss kindgerecht und kindersicher gestaltet werden, sodass er Schutz vor Gewalt wie Cyber-Mobbing, Hate Speech oder Cyber-Grooming gewährleisten kann. Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre genauso wie auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung, was beispielsweise beim Teilen von Kinderbildern relevant ist.
Als die UN-Kinderrechtskonvention vor über 30 Jahren ratifiziert wurde, stand das Internet noch in seinen Kinderschuhen und das Medienangebot war überschaubar. Heute gibt es Smartphones und Tablets mit Zugang zur Online-Welt von sozialen Medien über Streaming-Plattformen bis zu virtueller Realität und Künstlicher Intelligenz. Der UN-Kinderrechtsausschuss veröffentlichte im März 2021 daher die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (General Comment 25), die Orientierung über die Kinderrechte im digitalen Umfeld bietet.
Um Kindern ein gesundes und gutes Aufwachsen mit digitalen Medien zu ermöglichen, müssen ihre Rechte auf Schutz, Teilhabe und Entwicklung im digitalen Raum vor allem auch im Austausch mit Eltern und pädagogischen Fachkräften Hand in Hand umgesetzt werden. Es ist wichtig, dass Kinder dabei selbstbestimmt und aktiv beteiligt sind, um ihre digitale Zukunft zu gestalten. Dazu gehört, dass sie ihre Rechte kennen. Regierungen, Anbieter*innen von digitalen Diensten und die Zivilgesellschaft sind in der Pflicht, die entsprechenden Maßnahmen und Regeln für Kinderrechte im digitalen Umfeld durchzusetzen und einzuhalten.
Hannah Lichtenthäler, Fachreferentin für Medien und Digitales, Kinderschutzbund Bundesverband