
Kein Zugang zu Bildung
Die Chancen geflüchteter Kinder und Jugendlicher in Aufnahmeeinrichtungen auf ein gutes Aufwachsen sind in Deutschland massiv eingeschränkt. Das belegt der jüngst veröffentlichte UNICEF-Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland. Viele dieser Kinder erleben vor und während der Flucht gravierende Brüche in ihren Bildungsverläufen. Nach ihrer Ankunft leben sie häufig über Monate in nicht kindgerechten Aufnahmeeinrichtungen – oft ohne oder nur mit stark eingeschränktem Zugang zu schulischer Bildung.
Im Jahr 2024 waren unter den Erstantragstellenden auf Asyl in Deutschland 43.672 Kinder im schulpflichtigen Alter – 19 Prozent aller Antragstellenden; für 2025 18,4 Prozent. Sie alle haben ein in der UN-Kinderrechtskonvention verankertes Recht auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung vom ersten Tag ihrer Ankunft in Deutschland – unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Bundesweit unterscheiden sich die Regelungen zur Schulpflicht erheblich: In einigen Bundesländern besuchen geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen monatelang keine Schule. Schulische Bildung ist aber eine zentrale Grundlage für Persönlichkeitsentwicklung, gesellschaftliche Teilhabe und die Wahrnehmung eigener Rechte. Für Kinder, die mit ihren Familien Schutz in Deutschland suchen, ist der Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen zwar gesetzlich auf bis zu maximal sechs Monate begrenzt, doch die anschließende Verteilung in die Kommunen gelingt nicht immer fristgerecht.
Neue Studie zeigt deutliche Unterschiede beim Bildungszugang
Eine neue bundesweite Pilotstudie zu „Bildungsrechten und Schule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen“ (BiSKE) verdeutlicht erhebliche Unterschiede beim Schulzugang für geflüchtete Kinder und Jugendliche, die in Aufnahmeeinrichtungen leben, abhängig von der Funktion einer Aufnahmeeinrichtung und dem Zeitpunkt des Einsetzens der Schulpflicht für geflüchtete Kinder im jeweiligen Bundesland. Damit schließt die Studie eine zentrale Lücke in der bislang unzureichenden Datenlage.
In 41 Prozent der Einrichtungen bestand ein grundsätzlicher, aber eingeschränkter Zugang zu Regelschulen. 40 Prozent der Aufnahmeeinrichtungen boten ausschließlich einrichtungsinterne Bildungsmaßnahmen. 19 Prozent der Einrichtungen hatten gar keine Bildungsangebote. In Bundesländern mit sofort einsetzender Schulpflicht für geflüchtete Kinder hatten 82 Prozent der Einrichtungen Regelschulzugang, wenn auch eingeschränkt. In Ländern mit Schulpflicht erst nach kommunaler Zuweisung waren es lediglich 10 Prozent.
Dort, wo die Schulpflicht unmittelbar bei Ankunft gilt – etwa in Berlin oder Hamburg – erhalten Kinder deutlich häufiger Zugang zu Regelschulen, wenn auch nicht immer uneingeschränkt. Einrichtungen ohne Bildungsangebote finden sich hingegen überwiegend in Ländern, in denen die Schulpflicht erst nach der kommunalen Zuweisung greift, wie etwa in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die BiSKE-Pilotstudie zeigt, dass die aktuell große Heterogenität des Schulzugangs nicht mit den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention vereinbar ist.
GEAS-Reform schafft mehr Klarheit
Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde das Recht auf schulische Bildung für geflüchtete Kinder gestärkt. Ab Juni 2026 sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, geflüchteten Kindern spätestens zwei Monate nach Asylantragstellung Zugang zum regulären Bildungssystem zu ermöglichen.
Diese Vorgaben stehen im deutlichen Widerspruch zu den bisherigen Regelungen in Deutschland, wie der bis zu sechsmonatigen Wohnverpflichtung in Aufnahmeeinrichtungen (§ 47 AsylG), den uneinheitlichen Schulpflichtregelungen der Bundesländer oder der verbreiteten Praxis getrennter Willkommens- oder Vorbereitungsklassen über ein bis zwei Jahre.
Die neu gefasste EU-Aufnahmerichtlinie bietet die Chance, Bildungsteilhabe ab Tag eins sicherzustellen und gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Fluchtgeschichte zu stärken.
Handlungsbedarf ist eindeutig
Der mangelnde Regelschulzugang und fehlende oder unzureichende Bildungsangebote in Aufnahmeeinrichtungen betreffen eine konstant hohe Zahl geflüchteter Kinder. Bund und Länder sind gefordert, den rechtlichen Anspruch geflüchteter Kinder auf Bildung konsequent umzusetzen.
UNICEF Deutschland fordert:
1. Bund und Länder sind völkerrechtlich verpflichtet, das Recht auf Bildung für alle Kinder, ohne jede Diskriminierung zu jedem Zeitpunkt umzusetzen
2. Bundes- und Landesrecht gemäß der neugefassten Aufnahmerichtlinie anpassen
3. Geflüchtete Kinder und ihre Familien in den Ländern schneller kommunal zuweisen und dezentral unterbringen
4. Integrative Unterrichtssettings in Regelschulen ausbauen, parallele Unterrichtssettings überwinden
5. Schulinfrastruktur ausbauen und Schulen finanziell unterstützen
6. Bildungsnetzwerke stärken, durch Stärkung lokaler Kooperationen beispielsweise zwischen Schulen, Lehrkräften, Sozialarbeitenden und Fachkräften in Unterkünften
7. Schulgleiche Qualität der Bildungsangebote in Aufnahmeeinrichtungen sicherstellen
8. Datenlage zur Situation geflüchteter Kinder in Deutschland verbessern
Agnieszka Szczepanska,
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsches Komitee für UNICEF e. V.
Jugendliche über den fehlenden Schulzugang
„In meiner Freizeit schlafe ich, weil ich sonst nichts zu tun habe. Hätte ich eine Aufenthaltserlaubnis, würde ich zur Schule gehen und Fußball spielen, dann hätte ich meinen Tag gefüllt. […]“
17-jähriger Junge, Unterkunft West
„Ich will in die Schule gehen, unbedingt, aber bis jetzt klappt es nicht […]. Ich habe die Sozialarbeiterin acht- oder neunmal gefragt […], aber bisher sagt sie immer, dass ich nicht gehen könne. Sie sagt, es gebe keinen Platz für mich, ich müsse erst noch besser Deutsch sprechen.“
16-jähriger Junge, Unterkunft Süd
„Ich bin sehr traurig, weil ich nicht in die Schule gehen kann. Ich möchte mich nicht beschweren, weil ich dankbar bin für alles, aber ich habe schon zu viel allein gemacht. Ich möchte gern mit anderen in meinem Alter in eine ganz normale Schule gehen und sehr viel lernen. Und für die kleinen Kinder ist es schlimm. Die kennen ja gar keine deutschen Kinder. Wie sollen sie da Deutsch lernen und lernen, wie hier alles ist?“
15-jähriges Mädchen, Unterkunft West
Die Zitate stammen aus der Studie UNICEF Deutschland/Deutsches Institut für Menschenrechte (2023): ‚Das ist nicht das Leben.‘ Perspektiven für Kinder und Jugendliche in Unterkünften für geflüchtete Menschen, Köln/Berlin, https://headless-live.unicef.de/caas/v1/media/338350/data/30856d45b5c76c91e1de3d46d9df90f1, zugegriffen am 28.01.2026.
Weitere Informationen:
Policy Paper: „Ich will in die Schule gehen, unbedingt“. Recht auf Bildung und Regelschulzugang für Kinder in Aufnahmeeinrichtungen. 11/2025. Deutsches Komitee für UNICEF e. V.
Funck, Johanna; Ciesielski, Markus (2025). Bildungsrechte und Schulbildung für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen – Verfügbarkeit und Zugänglichkeit in den Bundesländern. Forschungsbericht zur BiSKE-Studie. Universität Bremen.

