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Foto: freemixer/iStock

Politik und Praxis

Gutes tun über den Tod hinaus

Was hinterlassen wir dieser Welt? Diese Frage stellt sich oft leise, manchmal erst spät – und doch berührt sie etwas sehr Grundlegendes. Für viele Menschen ist ihr Engagement im Kinderschutzbund mehr als ein Ehrenamt oder eine Mitgliedschaft. Es ist Ausdruck einer Haltung: Kinder und Jugendliche verdienen Schutz, Beteiligung und faire Chancen. Manche Menschen entscheiden sich auch über das eigene Leben hinaus zu unterstützen. Eine Testamentsspende ist eine Möglichkeit. 

Über den eigenen Tod zu sprechen, fällt vielen Menschen schwer. Noch schwieriger ist es, dabei Geld, Besitz oder letzte Entscheidungen zu thematisieren. Sterben berührt Ängste und Trauer, Nachlassfragen sind persönlich, und niemand möchte in seinen Entscheidungen beeinflusst werden. Der Rückblick auf das eigene Leben kann einen inneren Prozess anstoßen, der dazu führt, in die Zukunft zu schauen.

Werte weitertragen 

Für Engagierte im Kinderschutzbund ist der Gedanke möglicherweise naheliegend, den Verband, weil er im Leben wichtig war, zu bedenken. Mit einem Testament gestaltet man den Nachlass selbst. Es beinhaltet neben der Verteilung von Dingen oft mehr: Für viele Menschen ist es eine Sinnfrage: Was ist mir wichtig – und was soll bleiben? Wer den Kinderschutzbund im Testament berücksichtigt, unterstützt auch in Zukunft Kinder und Jugendliche, die unter familiär oder gesellschaftlich schwierigen Bedingungen aufwachsen in ihrem Recht auf Chancen, Schutz und Teilhabe. 

Um die Arbeit des Kinderschutzbundes langfristig zu sichern, sind Nachlasszuwendungen sehr wertvoll. Sie ermöglichen Angebote, die Kontinuität brauchen: Beratung für Familien, Präventionsarbeit, Beteiligungsprojekte für Kinder und Jugendliche oder die Weiterentwicklung von Schutzkonzepten. Gerade diese langfristigen Aufgaben profitieren von verlässlicher Unterstützung – auch über Generationen hinweg.

Erbschaft oder Vermächtnis 

Grundsätzlich gibt es zwei Wege, den Kinderschutzbund im Testament zu bedenken. Als Erbschaft wird der Verband (Mit-)Erbe und tritt in die rechtliche Nachfolge ein – einschließlich möglicher Pflichten wie der Abwicklung des Nachlasses. Ein Vermächtnis hingegen bedeutet, dass ein bestimmter Betrag oder ein konkreter Gegenstand zugewendet wird, ohne dass der Verband Erbe wird. Der Verband erhält das Vermachte nach der Abwicklung durch die Erb*innen – ohne Verantwortung für den gesamten Nachlass. Viele Menschen entscheiden sich für ein Vermächtnis, weil es übersichtlich ist und einen klaren Rahmen bietet: Für diese Idee soll mein Geld wirken. Dabei gilt: Ein Vermächtnis kann groß oder klein sein: Entscheidend ist die Haltung dahinter und die Wirkung, die ermöglicht werden soll. Vererbt werden können prinzipiell alle Vermögenswerte wie zum Beispiel Immobilien, Grundstücke, Sparbücher oder Wertpapiere.

Den Kinderschutzbund bedenken

Wer darüber nachdenkt, den Kinderschutzbund im Testament zu berücksichtigen, muss nichts überstürzen. Ein Testament kann jederzeit geändert oder neu gefasst werden. Oft ist der erste Schritt, sich zu informieren, Fragen zu stellen und in Ruhe nachzudenken. 

Ein Testament kann handschriftlich verfasst (mit Datum und Unterschrift) oder notariell beurkundet werden. Wichtig ist es, in jedem Fall den begünstigten Verband eindeutig und mit seiner Anschrift zu benennen, damit der letzte Wille später umgesetzt werden kann.

Gespräche mit ihrem Orts- oder Landesverband können dabei helfen, Ziele und mögliche Verwendungszwecke zu identifizieren. Auch der Bundesverband kann Wege aufzeigen oder Ansprechpartner*innen vermitteln. Das Gespräch mit Mitarbeitenden des Kinderschutzbundes ersetzt keine juristische Beratung, kann aber Orientierung geben und Sicherheit vermitteln. 

Ein Testament muss klar, eindeutig und unmissverständlich formuliert sein. Ein Notariat oder eine erbrechtliche Beratung kann Formulierungen rechtssicher gestalten. Damit der letzte Wille auch gefunden wird, sollte das Testament gut auffindbar aufbewahrt werden. Das kann zum Beispiel zu Hause an einem bekanntem Orts sein, bei Vertrauenspersonen oder beim Notariat/Nachlassgericht.

Vertrauen, das verpflichtet

Ein Testament zu erstellen ist ein sehr persönlicher Schritt. Wer den Kinderschutzbund darin berücksichtigt, schenkt nicht nur Unterstützung, sondern Vertrauen. Dieses Vertrauen verpflichtet zu einem verantwortungsvollen, transparenten Umgang – und zu großer Dankbarkeit.

Eine anonyme Spenderin hat es einmal so formuliert: „Mir ging es nicht um große Worte, sondern darum, dass etwas von dem weitergeht, woran ich geglaubt habe.“

Wie reagiere ich als Verband auf Fragen zum Nachlass?

Manchmal wollen Mitglieder, Spender*innen oder Bekannte wissen, an wen sie sich mit konkreten Fragen zu ihrem Nachlass wenden können. Dann ist es hilfreich, gut vorbereitet zu sein und respektvoll und sensibel zu reagieren – ohne selbst rechtlich zu beraten. Nennen Sie Ansprechpartner*innen und Kontaktstellen, die informieren und bei Bedarf weitervermitteln. Das schafft Vertrauen, vermittelt Sicherheit und lässt Raum für eigene Entscheidungen.


Ausgabe 26-1

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