
Das Kind im Mittelpunkt
Im Frühjahr 2024 hat das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Entscheidung zum Abstammungsrecht getroffen. Dabei geht es darum, wer rechtlich als Vater eines Kindes gilt. Bisher war es so: Wenn ein anderer Mann die Vaterschaft zuerst anerkannt hatte – zum Beispiel der neue Partner der Mutter – konnte der leibliche Vater diese Entscheidung nicht mehr anfechten. Das soll sich nun ändern.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung zum Abstammungsrecht die Rechte leiblicher Väter gestärkt (1 BvR 2017/21). Hintergrund der Entscheidung war die Klage eines leiblichen Vaters: Sein Kind kam auf die Welt, kurz nach der Geburt trennten sich die Eltern, ohne dass die Vaterschaft formell anerkannt wurde. Die Vaterschaft wurde dann aber durch den neuen Lebenspartner der Mutter anerkannt. Dieser baute im Folgenden eine enge Beziehung zu dem Kind auf. Nun war die Frage: Kann der leibliche Vater die Vaterschaft anfechten? Nach bisheriger Rechtslage war das nicht möglich. Das Gericht hat entschieden: Der leibliche Vater soll die Möglichkeit haben, die Vaterschaft anzufechten. Damit hat er mehr Rechte bekommen.
Neben der Entscheidung im Einzelfall hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet, das Recht zur Anfechtung der Vaterschaft neu zu regeln. Inzwischen liegt ein erster Referentenentwurf vor, zu dem der Kinderschutzbund Bundesverband Stellung genommen hat.
Der Entwurf enthält zwar erste gute Ansätze, muss aus Sicht des Kinderschutzbundes jedoch an entscheidenden Stellen verbessert werden. Für Kinder ist es besonders wichtig, dass ihre Abstammung klar, sicher und stabil geregelt ist:
Schutz vor Dauerstreit
Dass die Anfechtungsrechte leibliche Väter gestärkt werden sollen, ist nachvollziehbar und kann im Einzelfall auch den Interessen von Kindern dienen. Die Änderung der rechtlichen Vaterschaft darf jedoch nur in engen Grenzen möglich sein. Ansonsten droht, dass Kinder immer wieder in langwierige Gerichtsverfahren hineingezogen würden, wenn leibliche Väter die bestehende rechtliche Vaterschaft immer wieder anfechten könnten. Das würde zu einer andauernden Rechtsunsicherheit und starken Belastung für die Kinder führen.
Wissen um die eigene Abstammung
Kinder haben ein starkes Bedürfnis zu wissen, von wem sie genetisch abstammen. Dieses Wissen muss für Kinder besser zugänglich gemacht werden. Im Gesetzentwurf fehlt ein Verfahren, dass es Kindern ermöglicht, Kenntnis über ihre eigene Abstammung zu erhalten, ohne die Rechtsstellung ihrer Eltern in Frage zu stellen. Für Kinder ist das Wissen über die leibliche Abstammung essenziell, aber damit ist nicht zwangsläufig der Wunsch verknüpft, die Vaterschaft in der Geburtsurkunde zu ändern.
Kindern besser zuhören
Kinder müssen eine eigene Stimme bekommen und dafür aktiv und altersgerecht in die sie betreffenden Verfahren eingebunden werden. Hierzu sind erste wichtige Schritte im vorliegenden Referentenentwurf gemacht. Der Kinderschutzbund fordert, diesen Ansatz einer kindgerechten Justiz konsequent weiterzuführen – nicht nur im Abstammungsrecht, sondern im gesamten Familienrecht.
Paula Wenning, Fachreferentin für Kinderarmut und Familienrecht,
Kinderschutzbund Bundesverband

