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Foto: LISA RUNNELS/PIXA

Politik und Praxis

Mehr Schutz für Jugendliche

Eine neue qualitative Studie zu Entwicklungsbedarfen in der stationären Jugendhilfe in Sachsen zeigt, dass viele Jugendliche psychische Gewalt durch Fachkräfte erfahren. Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen fordert eine respektvolle Betreuung, mehr Beteiligungsmöglichkeiten und die Vermeidung von Gewalt – unter anderem durch bessere Schutzkonzepte.

Die Studie zu dem Entwicklungsbedarf in der stationären Hilfe zur Erziehung in Sachsen1 schildert die Erfahrungen von Jugendlichen. Sie wurden in die Entwicklung und Umsetzung der Studie konsequent miteinbezogen. Die jungen Menschen, die aufgrund familiärer Krisen und Gewalt ein neues Zuhause in einer Einrichtung der Jugendhilfe gefunden haben, schildern eindrücklich ihren Alltag. Sie befinden sich oft über Jahre, meist über die Volljährigkeit hinaus, in einer starken Abhängigkeit vom System der Kinder- und Jugendhilfe. Die Empfehlungen der Jugendlichen und die Schilderung der Defizite in den Einrichtungen lassen über Sachsen hinaus aufhorchen. 

Zeit, Beteiligung und verlässliche Erwachsene 

Die Ergebnisse der Studie zeigen klar: Für die Jugendlichen steht die Qualität der Beziehung zu Erwachsenen im Mittelpunkt. Sie brauchen respektvolle, verlässliche Bezugspersonen, die sie in akuten Krisen begleiten, unterstützen, ermutigen und auch dann stabil an ihrer Seite bleiben, wenn Regeln und Vereinbarungen nicht eingehalten werden. Hierbei spielt Beteiligung eine wesentliche Rolle. Fachkräfte im Jugendamt oder in der Einrichtung müssen die Hilfen individuell an die Lebenssituation der Jugendlichen anpassen, damit sie zur Entwicklung beitragen. Zeit ist dabei ein entscheidender Faktor. Nur mit Geduld und Vertrauen können Jugendliche die notwendigen psychischen und sozialen Ressourcen entwickeln, die sie für ein selbstständiges Leben brauchen. Dies gilt auch für die Unterstützung bei ihren Bildungszielen.

Hilfen zur Erziehung

Hilfen zur Erziehung (HzE) bieten sozialpädagogische Unterstützung durch das örtliche Jugendamt. Sie können Familien beziehungsweise jungen Menschen für eine kurze Zeit oder über einen längeren Zeitraum bewilligt werden. Die Hilfe kann ambulant im Umfeld der Familie oder stationär nach §34 achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII), erbracht werden, zum Beispiel in einem Heim oder einer Wohngruppe. In diesen stationären Einrichtungen übernachten die Kinder auch. Für Fachkräfte ist dieses Arbeitsfeld aufgrund mangelnder zeitlicher und personeller Ressourcen besonders herausfordernd, da das Kindeswohl auch unter diesen Bedingungen gesichert werden muss.

Kritik der Jugendlichen an stationären Wohnformen

Wenn die Erziehenden eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleisten können, greift der Staat in das individuelle Leben der Familien und der jungen Menschen ein und übernimmt die Obhut über sie. Stationäre Wohnformen sollten einen Schutzraum für Kinder und Jugendliche sein. Neben vielen gut gelingenden Prozessen schildern Jugendliche jedoch strukturelle Defizite. Besonders hervorzugeben sind die folgenden Punkte: Jugendliche nehmen eine mangelnde Sensibilität für psychische Belastungen und Traumatisierungen wahr. Ihnen fehlt zum Beispiel eine Weitervermittlung an eine Psychotherapie. In Einzelfällen haben Jugendliche körperliche und sexuelle Übergriffe durch das Personal erlebt, ohne dass darauf ausreichend konsequent reagiert wurde. Jugendliche berichten von unzureichenden Beschwerde- und Beteiligungsmöglichkeiten sowie verletzter Privatsphäre. Sie nehmen außerdem einen respektlosen Umgang und unverhältnismäßige, teils rechtswidrige Strafen, wie Kollektivstrafen oder der Entzug des Taschengelds wahr. Solche Missstände müssen durch wirksame Schutzkonzepte gegen Gewalt, wie es der Gesetzgeber nach §45 SGB VIII vorschreibt, verhindert werden. 

„Viel zu wenig, krass ausgedrückt“  

In einem Workshop in Dresden bestätigten (ehemalige) Bewohner*innen stationärer Einrichtungen als Sprecher*innen der Landesjugendkonferenz der Careleaver die Studienergebnisse. Besonders belastend empfanden die Bewohner*innen psychische Gewalt: Herabsetzungen, Vergleiche mit anderen, das Ignorieren von Bedürfnissen und von Erkrankungen. Hinzu kamen Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Ethnisierung oder Körperform. Starre Regeln, wie das Einhalten einer Mittagsruhe in der Adoleszenz oder Punktesysteme für erwünschtes Verhalten, belasteten den Alltag zusätzlich. Beschwerden der jungen Menschen blieben oft wirkungslos und führten sogar zu Nachteilen. „Es sollen uns nicht noch mehr Steine in den Weg gelegt werden“, forderte ein junger Mann. „So soll’s nicht mehr laufen.“  

„Und dann gab es halt Erzieher, die uns auch irgendwie mal hochgenommen haben und uns so das Treppenhaus hochgetragen haben und uns dann in unsere Zimmer gesperrt haben.“

„Wir wurden jede Woche auf die Waage gestellt. Die Betreuer sagten: ‚Unsere Mädels haben aber wieder zugenommen‘. Das haben sie bei den Jungs nicht gemacht.“

„In dem Punktesystem musste man zum Beispiel drei Dinge gut gemacht haben am Tag. Dann konnte man den Fön benutzen. Das war auf die Dauer belastend.“

Haltung, gelebte Schutzkonzepte und praxisnahe Ausbildung 

Stationäre Einrichtungen tragen eine überaus hohe Verantwortung für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen unter prekären zeitlichen und personellen Voraussetzungen. Gleichzeitig laufen sie Gefahr, ihr System „geschlossen“ zu halten, sich nach außen abzuschotten. Die Reform des SGB VIII setzt hier an: Sie fordert externe Beschwerdestellen, stärkt die Selbstvertretung der Bewohner*innen und schreibt ihre konsequente Beteiligung in allen sie betreffenden Angelegenheiten vor. 

In Sachsen engagiert sich der Kinder- und Jugendhilferechtsverein als Träger von Ombudsstellen und einer externen Beschwerdestelle. Er betreibt Beschwerdestellen für junge Menschen in den stationären Hilfen zur Erziehung in Leipzig, dem sächsischen Landesheimrat (Landesjugendkonferenz) und einem Careleaver-Zentrum für die Umsetzung dieser elementaren Kinder- und Jugendrechte. Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen unterstützt Fachkräfte durch Fort- und Weiterbildungen, ihre Einrichtungen kindeswohlorientiert auszurichten. Viele Fachkräfte sind nach dem Studium oder der Ausbildung kaum auf die herausfordernden, oft konfliktreichen Situationen in Wohngruppen vorbereitet. Sie brennen aus oder üben ungewollt Gewalt aus, weil ihnen Wissen über Kinderschutz und den Umgang mit Traumata fehlt. Die Jugendlichen fordern von den Fachkräften eine Haltung, die sich konsequent an Kinder- und Jugendrechten orientiert. Das erfordert eine kontinuierliche Reflexion und Begleitung von Teams bei der Anpassung ihrer Schutz- und Präventionskonzepte. Alle, die in einer Einrichtung leben und arbeiten, müssen einbezogen werden – also auch die Bewohner*innen.

Damit diese Konzepte greifen, ist die dauerhafte Beteiligung aktueller und ehemaliger Bewohner*innen entscheidend. Sie können Weiterbildungsangebote und Methodenmaterial mitentwickeln, erproben und nutzen. Das stellt sicher, dass die Unterstützungshilfen konkret am Alltag der jungen Menschen ansetzen und auch Probleme sichtbar machen, die Fachkräften verborgen bleiben oder als irrelevant betrachtet werden. 

Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen unterstützt auch die Mitarbeitenden in den Jugendämtern, da sie eine entscheidende Schnittstelle zwischen den Einrichtungen und den Jugendlichen bilden. Gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendhilferechtsverein sieht er sich in der Verantwortung, die Forderungen der Jugendlichen gemeinsam mit den Fachkräften umzusetzen.

1 Entwicklungsbedarf in der Hilfe zur Erziehung in Sachsen aus der Perspektive von Jugendlichen mit Erfahrung in Jugendhilfeeinrichtungen über Tag und Nacht. Eine qualitative Studie. Hrsg. vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Landesjugendamt, Oktober 2024.

gewaltpraevention-sachsen.de


Ausgabe 25-2

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