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Foto: insta_photos/istock

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Kinderrechte im Ganztag

Um den Ganztag kindgerecht zu gestalten, ist es notwendig, die Rechte und Interessen der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen. Welche Rechte haben Kinder im Ganztag? Wie gelingt es, Kinder bestmöglich zu beteiligen, zu fördern und zu schützen? Prof. Dr. Jörg Maywald, Kinderrechtsexperte und Honorarprofessor für Kinderrechte und Kinderschutz an der Fachhochschule Potsdam, beantwortet, wie der Ganztag vom Kind aus zu denken ist. 

Wie stellen sich Kinder einen guten Ganztag vor? Was sind ihre Wünsche?

Foto: Bettina Keller

JÖRG MAYWALD: Wenn wir Kinder zum Thema Ganztag befragen, antworten sie zumeist, dass sie es durchaus attraktiv finden, den ganzen Tag mir ihren Freund*innen zusammen zu sein. Aber es sollte nicht der ganze Tag Schule sein. Kinder wünschen sich eine Verbindung aus Bildungsgelegenheiten mit Bewegungs-, Spiel- und Sportmöglichkeiten. Kreative Räume für Musik, Kunst und Theater sollten ebenso dazugehören wie gutes Essen, Angebote zur Diskussion interessanter gesellschaftlicher und politischer Themen sowie Möglichkeiten zum individuellen Rückzug und zum Chillen mit anderen. 

Was fehlt oft in Schulen für einen kindgerechten Ganztag? Wo sehen Sie den größten Handlungsbedarf?

JÖRG MAYWALD: Der vermutlich größte Handlungsbedarf besteht darin, das Verhältnis der Schule zum Kind neu zu definieren. Auch heute noch werden die Schüler*innen häufig als Objekte von Belehrung betrachtet. Es wird davon ausgegangen, dass Kinder nur dann zu vollwertigen Mitgliedern der Gesellschaft werden, wenn Erwachsene ihnen etwas beibringen und sie kontrollieren. Dieses Bild vom Kind, mit dem die Schule Kindern begegnet, entspricht nicht dem Bild des*der aktiven und kompetenten Bürger*in und Rechtssubjekts, von dem die UN-Kinderrechtskonvention ausgeht. Freude am Lernen, wechselseitige Unterstützung und Solidarität kommen heutzutage häufig zu kurz. Der allgegenwärtige Vergleich der Kinder mit anderen Kindern demotiviert und führt zu einem Winner-Looser-Denken. Die Disziplinarmaßnahmen in der Schule stehen oft nicht im Einklang mit den Kinderrechten, wie dies Artikel 28 Absatz 2 UN-Kinderrechtskonvention fordert. Nicht selten sind Schulunlust und Schulangst die Folge. Hinzu kommt, dass in vielen Schulen ein kognitiv verengtes Bildungsverständnis dominiert. Sportliche, musische und kreative Begabungen bleiben nicht selten unentdeckt. Sozial-emotionale Fähigkeiten geraten häufig aus dem Blick. Die Organisation von Schule geht davon aus, dass alle Kinder innerhalb einer normierten Zeitspanne das Gleiche lernen müssen. Individuelle Lernwege werden auf diese Weise wenig berücksichtigt. Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Lern- und Lebensbedingungen in Schule und Ganztag oft nicht kindgerecht sind und manchmal sogar die Gesundheit der Kinder schädigen. Große Klassen, beengte Räume, langes Sitzen, wenig Bewegungsräume und ein stark verdichteter Unterrichtsstoff führen bei vielen Kindern zu Erschöpfung und Resignation. Verhaltensauffälligkeiten sowie körperliche und seelische Leiden – nicht selten behandlungsbedürftig – sind die Folge.

Wie gelingt es, die Kinderrechte im Ganztag konkret zu verwirklichen? Welche Rechte und Bedürfnisse der Kinder müssen stärker berücksichtigt werden?

JÖRG MAYWALD: Der Ganztag sollte mit den Kindern geplant werden. Die Kinder sollten in die Gestaltung ihrer alltäglichen Lebens- und Lernwelt aktiv einbezogen werden, wie es Artikel 12 UN-Kinderrechtskonvention vorsieht. Dabei muss sich die Beteiligung der Kinder auf alle sie betreffenden Angelegenheiten beziehen, beginnend mit der Nutzung der Räumlichkeiten und der zeitlichen Struktur, über die Spiel- und Freizeitangebote bis hin zur thematischen und methodischen Gestaltung des Unterrichts. Wichtig ist hierbei, dass kognitiver Wissenserwerb nicht als bedeutsamer angesehen wird als künstlerische, spielerische und sportliche Angebote. Kinderrechte sind unteilbar und hängen eng miteinander zusammen. Die Verwirklichung von Artikel 28 UN-Kinderrechtskonvention, der das Recht auf Bildung enthält, ist in gleicher Weise notwendig wie die Umsetzung von Artikel 31 UN-Kinderrechtskonvention, in dem das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit, Spiel, aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben niedergelegt ist. Nicht zuletzt sollten die Kinder an der Festlegung der für alle geltenden Regeln im Ganztag beteiligt werden. Denn die Erfahrung zeigt, dass sich Kinder an Regelungen, die sie selbst erarbeitet haben, viel eher halten, als wenn sie diese Regeln als von „oben“ verordnet erleben müssen. Bei dieser Gelegenheit lernen die Kinder auch, dass manche Regeln – Kinder- und Menschenrechte – unverhandelbar sind, während andere verändert werden können und je nach Interessenlage der demokratischen Verfügbarkeit unterliegen. Auf diese Weise kann der Ganztag zugleich zu einem Lernfeld für Demokratie und Menschenrechte werden.

Viele Kinder verbringen den Großteil ihres Tages im Ganztag. Welche Rolle kommt dem Kinderschutz im Ganztag zu? Welche Strukturen und Standards halten Sie für essenziell, um Kinder vor Gewalt zu schützen?

JÖRG MAYWALD: Der Schutz der Kinder vor Gewalt ist selbstverständlich sehr wichtig. Kinderschutz reicht aber weit über den Gewaltschutz hinaus. In einem kinderrechtlichen Verständnis geht es ebenso um den Schutz der Kinder vor Diskriminierung, vor Unfällen und anderen gesundheitlichen Gefahren, vor der Verletzung ihrer Privatsphäre und vor schädigenden Einflüssen von Medien, um nur einige Schutzrechte zu nennen. Beachtet werden muss auch, dass eine umfassende Partizipation der Kinder selbst ein Schutzfaktor ist. Kinder, die es gewohnt sind, ernst genommen und gehört zu werden und deren Äußerungen Gewicht haben, sind allein dadurch schon besser vor Gewalt und anderen Gefahren geschützt. Was nun den Gewaltschutz angeht, so sollte jede Ganztagseinrichtung über ein Schutzkonzept verfügen, das sowohl Maßnahmen der Prävention als auch der Intervention umfasst. An der Erarbeitung des Schutzkonzepts sollten wiederum die Kinder beteiligt werden, denn sie wissen aus eigener Erfahrung besonders gut, welche Risiken für Gewalt an welchen Orten existieren. Besonders wichtig sind Beschwerdemöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung. Sowohl Verhinderungsbeschwerden, die einem Stopp-Signal gleichkommen, als auch Ermöglichungsbeschwerden, die auf Verbesserung abzielen, müssen selbstverständlicher Bestandteil einer partizipativen Einrichtungskultur sein. 

Was haben die Kinderrechte mit einer guten Qualität im Ganztag zu tun? Wie sollte die Zukunft des Ganztages aussehen?

JÖRG MAYWALD: Die mit dem Ganztag verbundenen Erwartungen werden sich nur erfüllen, wenn es gelingt, die Interessen der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen. Ein gelingender Ganztag ist ein Kinderrechte-Ganztag. Alle Kinder sowie die im Ganztag tätigen Fachkräfte unterschiedlicher Berufsgruppen kennen die Rechte der Kinder und richten ihr Handeln an den globalen Kinderrechten aus, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention verbindlich festgeschrieben sind. Ein Ganztag, der vom Kind aus denkt, muss sich daran messen lassen, inwieweit die Rechte aller Kinder auf Beteiligung, Förderung und Schutz im Alltag verwirklicht sind und jedes Kind in seiner individuellen Besonderheit berücksichtigt wird. Die Kinder werden in die Gestaltung ihrer Lebenswelt aktiv einbezogen. Die Einrichtung verfügt über ein Schutzkonzept, das den Schutz aller Kinder vor Gewalt und weiteren Gefahren und darüber hinaus den Schutz sämtlicher Kinderrechte gewährleistet. Wenn ein solcher Ganztag ermöglicht wird, dann ist es wahrscheinlich, dass die Kinder aus Überzeugung sagen können: „Ich gehe gerne in den Ganztag. Weil es mir dort gut geht. Genauso wie allen anderen Kindern.“

Buchempfehlung

Kinderrechte und Kinderschutz im Ganztag. Kinder beteiligen, fördern, schützen
Jörg Maywald, Verlag Herder, 1. Auflage 2024


Ausgabe 25-1

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Politik und Praxis

Kinder- und Jugendpolitik

Kinderschutz vor Ort

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