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Politik und Praxis

Schützen mit Konzept

Kinderschutz beginnt mit Prävention. Dies erfordert die Erfassung und Bewertung von Risiken sowie das Erkennen von Schwachstellen – auch in den eigenen Strukturen des Kinderschutzbundes. Schutzkonzepte helfen, denn sie beschreiben eine klare Haltung und enthalten Handlungsleitlinien bei dem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung oder sexualisierte Gewalt.

Kinder und Jugendliche haben das Recht, ohne Gewalt aufzuwachsen. Auch in allen Angeboten und Einrichtungen des Kinderschutzbundes gilt es, sexualisierte, körperliche oder seelische Gewalt zu verhindern. Dafür spielen Schutzkonzepte eine zentrale Rolle. Eine verbindliche Umsetzung von Schutzkonzepten hat der Kinderschutzbund bereits 2017 beschlossen und dies auf der Mitgliederversammlung in Frankfurt am Main erneut ausdrücklich bekräftigt.

Transparenz und Haltung  

Angebote der Kinder- und Jugendhilfe bauen auf Vertrauen, Sicherheit und Orientierung. Für jede Einrichtung mit ihren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden ist es wichtig, die Haltung zum Thema Schutz vor Gewalt regelmäßig zu besprechen, zu überprüfen und festzuschreiben. Grundlage für die Entwicklung eines Schutzkonzeptes ist eine Risiko- und Potentialanalyse. Durch den gemeinsamen Diskurs wird die Verantwortung aller gestärkt und ein offenes Klima geschaffen, in dem auch Fehler reflektiert werden können. So werden Risiken und Schwachstellen in der Organisation wahrgenommen und bestehende, gut funktionierende Prozesse bestätigt. Dies stärkt alle Beteiligten und schafft Orientierung. 

Die Verantwortung für die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes liegt bei der Leitung, muss aber von allen in der Einrichtung tätigen Personen gelebt werden. Ein Verhaltenskodex, der die Sichtweisen aller Mitarbeiter*innen mit einbezieht, sollte gemeinsam entwickelt werden. Auch Kinder und Jugendliche sollten bei allen Prozessen, die sie betreffen, beteiligt werden. Das stärkt ihre Position und verringert das Machtgefälle gegenüber den Erwachsenen. Der Schutz vor Gewalt ist im Leitbild der Einrichtung zu verankern. 

Bausteine eines Schutzkonzeptes  

Die Auswahl von geeignetem Personal ist entscheidend, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen wirksam zu gewährleisten. Vor einer Einstellung ist die Haltung der Bewerbenden bezüglich Gewalt, Machtmissbrauch, Nähe und Distanz im Betreuungsverhältnis sowie Motivation für das Arbeitsfeld und dessen Aufgaben anzusprechen und ein erweitertes Führungszeugnis einzufordern. Alle Beschäftigten brauchen Kenntnisse zum Thema Gewalt und Missbrauch, die durch regelmäßige Fortbildungen erweitert werden. 

Auch gegenüber Kindern und Jugendlichen muss es einen offenen Umgang mit (sexualisierter) Gewalt geben. Sie sollten altersspezifisch aufgeklärt und über ihre Rechte informiert sein. Zum Schutzkonzept gehört es, funktionierende Beschwerdeverfahren zu etablieren. Es muss Ansprechpersonen geben, an die sich Kinder, Jugendliche oder deren Personensorgeberechtigten wenden können.

Darüber hinaus braucht jede Einrichtung präventiv einen Krisenplan – für den Umgang mit Kinderschutzfällen innerhalb und außerhalb der Einrichtung. Ein solcher Plan bietet Handlungsstrategien, legt Verantwortlichkeiten fest und definiert Arbeitsschritte. Dies bietet Sicherheit im Umgang mit einem Vorfall.

Der Prozess ein Schutzkonzept zu entwickeln, verändert die Kultur, das Selbstverständnis und die Zusammenarbeit innerhalb einer Einrichtung. Entscheidend ist, sich auf den Weg zu machen. Ein offener Umgang mit dem Thema Missbrauch und Gewalt in der Einrichtung ist der erste Schritt zur Vermeidung – und die Entwicklung eines Schutzkonzeptes ein Qualitätsmerkmal.


Ausgabe 24-2

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